Erklärung zur Barrierefreiheit

Die­se Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit gilt für die unter zada-germany.com ver­öf­fent­lich­te Web­sei­te und wur­de am 09.11.2021 erstellt.

Als öffent­li­che Stel­le im Sin­ne der Richt­li­nie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unse­re Web­sei­te im Ein­klang mit den Bestim­mun­gen des Behin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­set­zes des Bun­des (BGG) sowie der Bar­rie­re­frei­en-Infor­ma­ti­ons­tech­nik-Ver­ord­nung (BITV 2.0) zur Umset­zung der Richt­li­nie (EU) 2016/2102 bar­rie­re­frei zugäng­lich zu machen.

Die Anfor­de­run­gen der Bar­rie­re­frei­heit erge­ben sich aus § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grund­la­ge von § 12d BGG erlas­sen wurde.

Die­ser Web­auf­tritt ist teil­wei­se bar­rie­re­frei. Es wer­den teil­wei­se die Anfor­de­run­gen der BITV 2.0 erfüllt.

Die­se Web­site wird der­zeit von einem unab­hän­gi­gen BITV-Test-Prüf­ver­bund getes­tet. Auf Grund­la­ge des Test­ergeb­nis­ses wird eine Über­ar­bei­tung der oben genann­ten Sei­te vor­ge­nom­men. Gebär­den­sprach­vi­de­os und Infor­ma­tio­nen in Leich­ter Spra­che wer­den eben­falls unter Berück­sich­ti­gung des BITV-Test­ergeb­nis­ses erstellt.

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sie möch­ten uns bestehen­de Bar­rie­ren mit­tei­len oder Infor­ma­tio­nen zur Umset­zung der Bar­rie­re­frei­heit erfra­gen? Dann kön­nen Sie sich ger­ne bei uns mel­den. Bit­te benut­zen Sie dafür das vor­ge­se­he­ne Kon­takt-For­mu­lar.

Sie kön­nen uns auch per Post, tele­fo­nisch oder per E‑Mail kontaktieren:

ZADA e.V.
Post­fach 762325
22070 Ham­burg
E‑Mail: info@zada-germany.com

Schlichtungsverfahren

Beim Beauf­trag­ten der Bun­des­re­gie­rung für die Belan­ge von Men­schen mit Behin­de­run­gen gibt es eine Schlich­tungs­stel­le gemäß § 16 BGG. Die Schlich­tungs­stel­le hat die Auf­ga­be, Kon­flik­te zwi­schen Men­schen mit Behin­de­run­gen und öffent­li­chen Stel­len des Bun­des zu lösen.

Sie kön­nen die Schlich­tungs­stel­le ein­schal­ten, wenn Sie mit den Ant­wor­ten aus der oben genann­ten Kon­takt­mög­lich­keit nicht zufrie­den sind. Dabei geht es nicht dar­um, Gewin­ner oder Ver­lie­rer zu fin­den. Viel­mehr ist es das Ziel, mit Hil­fe der Schlich­tungs­stel­le gemein­sam und außer­ge­richt­lich eine Lösung für ein Pro­blem zu finden.

Das Schlich­tungs­ver­fah­ren ist kos­ten­los. Sie brau­chen auch kei­nen Rechtsbeistand.

Auf der Inter­net­sei­te der Schlich­tungs­stel­le fin­den Sie alle Infor­ma­tio­nen zum Schlich­tungs­ver­fah­ren. Dort kön­nen Sie nach­le­sen, wie ein Schlich­tungs­ver­fah­ren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlich­tung stel­len. Sie kön­nen den Antrag auch in Leich­ter Spra­che oder in Deut­scher Gebär­den­spra­che stellen.

Sie errei­chen die Schlich­tungs­stel­le unter fol­gen­der Adres­se:
Schlich­tungs­stel­le nach dem Behin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­setz bei dem Beauf­trag­ten der Bun­des­re­gie­rung für die Belan­ge von Men­schen mit Behin­de­run­gen
Mau­er­stra­ße 53
10117 Ber­lin

Tele­fon: 030 18 527‑2805
Fax: 030 18 527‑2901
E‑Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Inter­net: www.schlichtungsstelle-bgg.de