Nicolas Stampe
Vorsitzender des Vorstandes
Jan Fischer
1. stellvertretender Vorsitzender
Nikolaus H. Schües
2. stellvertretender Vorsitzender
Ursula Wöst
Vorständin Finanzen
ZADA e.V. ist ein gemeinnütziger Verein bestehend aus Bürger*innen der Zivilgesellschaft, die sich für Demokratie, Diversität und gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie gegen Antisemitismus, Diskriminierung und Ausgrenzung engagieren. ZADA e.V. ist säkular ausgerichtet und fühlt sich dem deutschen Grundgesetz und dem Geist der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verpflichtet. Er achtet die Glaubensgrundsätze und die Weltanschauungen jeder einzelnen Person und agiert parteiunabhängig.
Das Ziel des ZADA e.V. ist die Errichtung der Bildungs- und Begegnungsstätte ZADA - Das Deutsche Zentrum für eine Gesellschaft ohne Antisemitismus, Diskriminierung und Ausgrenzung, die allen Menschen offensteht und Ihnen niedrigschwellige Zugänge zu den Themen Antisemitismus, Anti-Schwarzer Rassismus, Misogynie, Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit, Homo- und Queerfeindlichkeit sowie weiteren Ungleichwertigkeitsideologien bietet.
Der ZADA e.V. initiiert und organisiert die verschiedenen Projektphasen im Rahmen des Entwicklungsprozesses und kooperiert dabei mit unterschiedlichen Fachakteuren aus den Bereichen der Wissenschaft, Pädagogik, Kultur, Politik und der Zivilgesellschaft.
Das ZADA soll ein Ort der Begegnung, des Diskurses, der Aufklärung und der Erkenntnis sein. Die Einrichtung motiviert die Besucher*innen dabei insbesondere zur Auseinandersetzung mit sich selbst und den eigenen Bezügen zu den verschiedenen Ausprägungen von Diskriminierung und Ausgrenzung unterschiedlicher gesellschaftlicher Minderheiten. Sie sucht das Gespräch mit den Besucher*innen, sie hört zu und versucht, andere Sichtweisen zu verstehen - in ihr steht das Individuum im Mittelpunkt. Nur so kann die Institution ein Ort sein, der sich als mitten in der Gesellschaft verankert versteht.
Das ZADA möchte die Besucher*innen dazu ermutigen, künftig aktiv für eine demokratische, friedliche, solidarische Gemeinschaft und für gesellschaftlichen Zusammenhalt einzutreten. Und sie möchte ihr Selbstvertrauen stärken sich gegen den zunehmenden Antisemitismus und jegliche Form von Diskriminierung und Ausgrenzung im täglichen Leben entschieden zur Wehr zu setzen.
ZADA e.V. ist ein Verein bestehend aus Bürgerinnen und Bürgern, die sich für Demokratie, Diversität und gesellschaftlichen Zusammenhalt, gegen Antisemitismus und Diskriminierung und Ausgrenzung gesellschaftlicher Minderheiten engagieren.
ZADA e.V. ist säkular ausgerichtet und ist dem deutschen Grundgesetz und dem Geist der Allgemeinen Menschenrechte verpflichtet. Er achtet die Glaubensgrundsätze und die Weltanschauungen jedes Einzelnen und agiert parteiunabhängig. ZADA e.V. setzt sich die Errichtung eines Bildungs- und Begegnungszentrums für die Zivilgesellschaft zum Ziel, das für alle Menschen zugänglich ist und diese Themen mit unterschiedlichen Ansätzen behandelt. Es ist ein Ort der Begegnung, des Diskurses, der Aufklärung und der Erkenntnis.
Zweck des Vereins ist die Förderung
Der Verein erfüllt seine Ziele insbesondere durch:
die Errichtung und den Betrieb einer Bildungs- und Begegnungsstätte, die durch ihre Angebote den Besucher zu pro-sozialem Handeln motivieren soll; dazu sollen Ausstellungen zu den Themen Antisemitismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, sowie deren sozial-psychologische Hintergründe organisiert und für die Öffentlichkeit ausgerichtet werden.
die Erarbeitung von pädagogischen, didaktisch aufbereiteten Konzepten, anhand derer Besuchergruppen, wie z.B. Schulklassen im Anschluss an den Besuch der Einrichtung und der Auseinandersetzung mit Antisemitismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit die Themen in Workshops vor Ort reflektieren lernen und ihnen gezeigt wird, wie die daraus entstehenden Erkenntnisse in pro-soziales Handeln umgesetzt werden können. Hierzu sollen auch Unterrichtsmaterialien erarbeitet und diese Schulen zur Verfügung gestellt werden.
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn ein Verstoß gegen die Satzung oder ein schwerwiegender Verstoß gegen die Interessen des Vereins vorliegt. Als schwerwiegender Verstoß gilt insbesondere, wenn das Mitglied mit dem Mitgliedsbeitrag um mehr als ein Jahr im Rückstand ist. Das betroffene Mitglied ist vorher vom Vorstand, der über den Ausschluss entscheidet, zu hören.
Organe des Vereins sind:
Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung wählt nach Maßgabe dieser Satzung den Vorstand und kann einen Beirat berufen. Die Mitgliederversammlung beruft jährlich einen ehrenamtlichen Rechnungsprüfer, auf dessen Vorschlag jährlich über die Entlastung des Vorstandes entschieden werden soll.
Jedes Mitglied kann sein Stimmrecht an ein anderes Mitglied delegieren. Dazu muss eine Stimmvollmacht in Textform vorliegen.
Der Vorstand des Vereins besteht aus vier Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Er gibt sich eine Geschäftsordnung.
Die Mitglieder des Vorstands werden durch die Mitgliederversammlung grundsätzlich im Rahmen einer Einzelwahl gewählt; die Mitgliederversammlung kann beschließen, dass eine Blockwahl zulässig ist. Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung eines neuen Vorstandes im Amt. Tritt ein Vorstandsmitglied während eines Geschäftsjahres von seinem Amt zurück, so führen die verbleibenden Mitglieder des Vorstandes die Geschäfte des Vereins bis zur nächsten Mitgliederversammlung weiter.
Der Vorsitzende des Beirates wird der Mitgliederversammlung jährlich über die Tätigkeit des Beirates Bericht erstatten.
Der Verein darf keine Personen durch Verwaltungsausgaben oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen, die den satzungsmäßigen Aufgaben des Vereins fremd sind. Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf eine angemessene Aufwandsentschädigung. Mitglieder es Vorstands, können darüber hinaus eine angemessene Vergütung erhalten (nachstehend die „Vorstandsvergütung“). Die Vorstandsvergütung bedarf dem Grunde und der Höhe nach der vorherigen Beschlussfassung der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann einzelne Vorstandsmitglieder zum Abschluss und zur Kündigung von Dienstverträgen, welche die Regelung der Vorstandsvergütung zum Gegenstand haben, mit anderen Vorstandsmitgliedern ermächtigen.
Mitglieder können für ihre Tätigkeit für die Erfüllung der Satzungszwecke des Vereines gem. § 3 Nr. 26 a EStG die steuerlich zulässigen Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe erhalten. Die Entscheidung hierüber trifft der Vorstand, auch über die Bedingungen und Höhe der Aufwandsentschädigungen.
Erweist sich eine Bestimmung der Satzung des Vereins „ZADA e.V." als unwirksam, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Nicolas Stampe
Vorsitzender des Vorstandes
Jan Fischer
1. stellvertretender Vorsitzender
Nikolaus H. Schües
2. stellvertretender Vorsitzender
Ursula Wöst
Vorständin Finanzen
ZADA e.V. ist ein gemeinnütziger Verein bestehend aus Bürger*innen der Zivilgesellschaft, die sich für Demokratie, Diversität und gesellschaftlichen Zusammenhalt und gegen Antisemitismus, Diskriminierung und Ausgrenzung engagieren. ZADA e.V. ist säkular ausgerichtet und ist dem deutschen Grundgesetz und dem Geist der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verpflichtet. Er achtet die Glaubensgrundsätze und die Weltanschauungen jeder einzelnen Person und agiert parteiunabhängig. Das Ziel des ZADA e.V. ist die Errichtung der Bildungs- und Begegnungsstätte ZADA - Das Deutsche Zentrum für eine Gesellschaft ohne Antisemitismus, Diskriminierung und Ausgrenzung, die für alle Menschen offen ist und Ihnen niedrigschwellige Zugänge zu den Themen Antisemitismus, Anti-Schwarzer Rassismus, Misogynie, Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit, Homo- und Queerfeindlichkeit sowie weiteren Ungleichwertigkeitsideologien bietet. Der ZADA e.V. initiert und organisiert die verschiedenen Projektphasen im Rahmen des Entwicklungsprozesses und kooperiert dabei mit unterschiedlichen Fachakteuren aus den Bereichen der Wissenschaft, Pädagogik, Kultur, Politik und der Zivilgesellschaft. Das ZADA soll ein Ort der Begegnung, des Diskurses, der Aufklärung und der Erkenntnis sein. Die Einrichtung motiviert die Besucher*innen dabei insbesondere zur Auseinandersetzung mit sich selbst und den eigenen Bezügen zu den verschiedenen Ausprägungen von Diskriminierung und Ausgrenzung unterschiedlicher gesellschaftlicher Minderheiten. Sie sucht das Gespräch mit den Besucher*innen, sie hört zu und versucht, andere Sichtweisen zu verstehen - in ihr steht das Individuum im Mittelpunkt. Nur so kann die Einrichtung ein Ort sein, der sich als mitten in der Gesellschaft verankert versteht. Das ZADA möchte die Besucher*innen dazu ermutigen, künftig aktiv für eine demokratische, friedliche, solidarische Gemeinschaft und für gesellschaftlichen Zusammenhalt einzutreten. Und sie möchte ihr Selbstvertrauen stärken sich gegen den zunehmenden Antisemitismus und jegliche Form von Diskriminierung und Ausgrenzung im täglichen Leben entschieden zur Wehr zu setzen.
ZADA e.V. ist ein Verein bestehend aus Bürgerinnen und Bürgern, die sich für Demokratie, Diversität und gesellschaftlichen Zusammenhalt, gegen Antisemitismus und Diskriminierung und Ausgrenzung gesellschaftlicher Minderheiten engagieren.
ZADA e.V. ist säkular ausgerichtet und ist dem deutschen Grundgesetz und dem Geist der Allgemeinen Menschenrechte verpflichtet. Er achtet die Glaubensgrundsätze und die Weltanschauungen jedes Einzelnen und agiert parteiunabhängig. ZADA e.V. setzt sich die Errichtung eines Bildungs- und Begegnungszentrums für die Zivilgesellschaft zum Ziel, das für alle Menschen zugänglich ist und diese Themen mit unterschiedlichen Ansätzen behandelt. Es ist ein Ort der Begegnung, des Diskurses, der Aufklärung und der Erkenntnis.
Zweck des Vereins ist die Förderung
Der Verein erfüllt seine Ziele insbesondere durch:
die Errichtung und den Betrieb einer Bildungs- und Begegnungsstätte, die durch ihre Angebote den Besucher zu pro-sozialem Handeln motivieren soll; dazu sollen Ausstellungen zu den Themen Antisemitismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, sowie deren sozial-psychologische Hintergründe organisiert und für die Öffentlichkeit ausgerichtet werden.
die Erarbeitung von pädagogischen, didaktisch aufbereiteten Konzepten, anhand derer Besuchergruppen, wie z.B. Schulklassen im Anschluss an den Besuch der Einrichtung und der Auseinandersetzung mit Antisemitismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit die Themen in Workshops vor Ort reflektieren lernen und ihnen gezeigt wird, wie die daraus entstehenden Erkenntnisse in pro-soziales Handeln umgesetzt werden können. Hierzu sollen auch Unterrichtsmaterialien erarbeitet und diese Schulen zur Verfügung gestellt werden.
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn ein Verstoß gegen die Satzung oder ein schwerwiegender Verstoß gegen die Interessen des Vereins vorliegt. Als schwerwiegender Verstoß gilt insbesondere, wenn das Mitglied mit dem Mitgliedsbeitrag um mehr als ein Jahr im Rückstand ist. Das betroffene Mitglied ist vorher vom Vorstand, der über den Ausschluss entscheidet, zu hören.
Organe des Vereins sind:
Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung wählt nach Maßgabe dieser Satzung den Vorstand und kann einen Beirat berufen. Die Mitgliederversammlung beruft jährlich einen ehrenamtlichen Rechnungsprüfer, auf dessen Vorschlag jährlich über die Entlastung des Vorstandes entschieden werden soll.
Jedes Mitglied kann sein Stimmrecht an ein anderes Mitglied delegieren. Dazu muss eine Stimmvollmacht in Textform vorliegen.
Der Vorstand des Vereins besteht aus vier Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Er gibt sich eine Geschäftsordnung.
Die Mitglieder des Vorstands werden durch die Mitgliederversammlung grundsätzlich im Rahmen einer Einzelwahl gewählt; die Mitgliederversammlung kann beschließen, dass eine Blockwahl zulässig ist. Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung eines neuen Vorstandes im Amt. Tritt ein Vorstandsmitglied während eines Geschäftsjahres von seinem Amt zurück, so führen die verbleibenden Mitglieder des Vorstandes die Geschäfte des Vereins bis zur nächsten Mitgliederversammlung weiter.
Der Vorsitzende des Beirates wird der Mitgliederversammlung jährlich über die Tätigkeit des Beirates Bericht erstatten.
Der Verein darf keine Personen durch Verwaltungsausgaben oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen, die den satzungsmäßigen Aufgaben des Vereins fremd sind. Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf eine angemessene Aufwandsentschädigung. Mitglieder es Vorstands, können darüber hinaus eine angemessene Vergütung erhalten (nachstehend die „Vorstandsvergütung“). Die Vorstandsvergütung bedarf dem Grunde und der Höhe nach der vorherigen Beschlussfassung der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann einzelne Vorstandsmitglieder zum Abschluss und zur Kündigung von Dienstverträgen, welche die Regelung der Vorstandsvergütung zum Gegenstand haben, mit anderen Vorstandsmitgliedern ermächtigen.
Mitglieder können für ihre Tätigkeit für die Erfüllung der Satzungszwecke des Vereines gem. § 3 Nr. 26 a EStG die steuerlich zulässigen Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe erhalten. Die Entscheidung hierüber trifft der Vorstand, auch über die Bedingungen und Höhe der Aufwandsentschädigungen.
Erweist sich eine Bestimmung der Satzung des Vereins „ZADA e.V." als unwirksam, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.